21.2 Oberinstanzliches Verfahren Oberinstanzlich wird die amtliche Entschädigung für die Verteidigung des Beschuldigten durch Rechtsanwalt B.________ gestützt auf dessen Honorarnote vom 26. April 2022 (pag. 471 und pag. 473) festgesetzt. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 4'404.95 zufolge vollständigen Unterliegens zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 969.30, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art.