32 15.4 Fazit Täterkomponenten Die Täterkomponenten führen somit gesamthaft zu einer Straferhöhung um 6 Monate, womit sich die Gesamtfreiheitsstrafe auf 22.5 Monate beläuft. 15.5 Keine Zusatzstrafe Die qualifizierte Betäubungsmittelwiderhandlung wurde im Zeitraum von Ende Oktober 2018 bis Anfang April 2019 begangen. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland hat den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 28. Februar 2019 u.a. wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 60 Tagen (pag. 261) verurteilt.