Ergänzend dazu hält die Kammer fest, dass der Beschuldigte von April 2020 bis am 12. Dezember 2021 in ambulanter Substitutionstherapie bei der Stiftung für Suchthilfe CONTACT war. Die Substitutionsbehandlung wurde infolge Kontaktabbruchs des Beschuldigten per 28. Februar 2022 abgemeldet (Schreiben der Stiftung für Suchthilfe CONTACT vom 24. September 2020 [pag. 219] und vom 24. März 2022 [pag. 398]). Im oberinstanzlich eingeholten aktuellen Strafregisterauszug vom 12. April 2022 (pag. 404 ff.) sind zudem in der Zeit vom 21. Dezember 2006 bis zum 21.Oktober 2021 elf Vorstrafen verzeichnet.