31 15. Täterkomponenten 15.1 Vorleben, Vorstrafen und persönliche Verhältnisse Die Vorinstanz hat die sich aus den Akten ergebenden und neutral zu gewichtenden persönlichen Verhältnisse richtig zusammengefasst und wiedergegeben. Auf diese Ausführungen wird verwiesen (pag. 358, S. 33 erstinstanzliche Urteilsbegründung). Ergänzend dazu hält die Kammer fest, dass der Beschuldigte von April 2020 bis am 12. Dezember 2021 in ambulanter Substitutionstherapie bei der Stiftung für Suchthilfe CONTACT war.