30 Angst aus und dieser traute sich danach eine Zeit lang nicht mehr, alleine Zug zu fahren. Die Kammer erachtet das objektive Tatverschulden mit der Vorinstanz als gerade noch leicht. Aufgrund des jugendlichen Alters des Opfers leicht von der durch die VBRS-Richtlinien vorgeschlagenen Referenzstrafe abweichend, veranschlagt die Kammer für das objektive Tatverschulden 70 Strafeinheiten. 14.2.2 Subjektive Tatschwere Der Beschuldigte handelte zumindest eventualvorsätzlich, was sich leicht bzw. im Umfang von 10 Strafeinheiten strafmindernd auswirkt.