357, S. 32 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Der vorliegende Fall ist grundsätzlich vergleichbar mit dem Referenzsachverhalt in den Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vom 8. Dezember 2006 (Stand per 1. Januar 2021; nachfolgend: VBRS-Richtlinien). Die Drohung löste beim 12-jährigen C.________ grosse