113 Z. 181). Diese Ausführungen sowie die Tatsache, dass der Beschuldigte von April 2020 bis Mitte Dezember 2021 im Ambulatorium der Stiftung für Suchthilfe CONTACT Substitutionsmedikamente erhielt (vgl. die Schreiben der Stiftung für Suchthilfe CONTACT vom 24. September 2020 [pag. 219] und vom 24. März 2022 [pag. 398]), sprechen zwar für die Annahme einer Suchtproblematik. Der Beschuldigte selber gab zudem an, Kokain veräussert zu haben, um den eigenen Betäubungsmittelkonsum zu finanzieren (pag. 110 Z. 47 ff.).