Seit dem Jahr 2006 ergingen gegen den Beschuldigten zudem mehrere Verurteilungen wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Übertretungen). Schliesslich ist unbestritten, dass der Beschuldigte ab dem 1. Dezember 2018 regelmässig Marihuana und Heroin sowie gelegentlich Kokain konsumierte (rechtskräftige Verurteilung betreffend Ziff. I.1.2. der Anklageschrift). Er gab diesbezüglich an, er sei von Mai 2018 bis 12. Juni 2019 süchtig gewesen und habe danach einen kalten Entzug gemacht (Anm.: der Beschuldigte befand sich ab dem 12. Juni 2019 in Haft; pag. 113 Z. 181).