Tatkomponenten 13.2.1 Objektive Tatschwere Unter dem Titel Ausmass des verschuldeten Erfolgs bzw. Schwere der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts gilt es zu berücksichtigen, dass das Betäubungsmittelstrafrecht dem Schutz der Volksgesundheit dient (BGE 122 IV 211 E. 4). Als Anhaltspunkt für das Gefährdungspotenzial ist zunächst von der umgesetzten Drogenmenge auszugehen. Der Beschuldigte hat während ungefähr fünf Monaten unter verschiedenen Malen (ca. 28 Geschäfte) insgesamt 114 g Kokaingemisch bzw. 79.8 g reines Kokain-Hydrochlorid an E.________ veräussert.