27 ihn zusammenschlagen werde. Damit stellte er C.________ einen schweren Nachteil in Aussicht, wobei es für die Erfüllung des objektiven Tatbestandes keine Rolle spielt, dass sich die Androhung des Übels gegen den Vater und somit einen Dritten richtete. C.________ wurde dadurch und durch das impulsive sowie aggressive Verhalten des Beschuldigten sowie die vorangehenden verbalen Auseinandersetzungen mit dem Mann im weissen Jäckchen und den beiden Jugendlichen in Angst und Schrecken versetzt.