11.2 Subsumtion Ein rechtsgültiger Strafantrag i.S.v. Art. 30 Abs. 1 und 3 StGB liegt vor. Er datiert vom 17. März 2020 und erging damit innert der dreimonatigen Frist gemäss Art. 31 StGB (vgl. pag. 18/1 f.). Gemäss Beweisergebnis sagte der Beschuldigte zu C.________, dass sein Vater eine Schwuchtel sei, dass er schon herausfinden werde, wo dieser wohne, und er