19 Abs. 1 Bst. c i.V.m. Art. 19 Abs. 2 Bst. a BetmG schuldig zu sprechen. 26 11. Drohung 11.1 Art. 180 Abs. 1 StGB Den Tatbestand der Drohung nach Art. 180 Abs. 1 StGB erfüllt, wer jemanden durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzt. Der Täter wird auf Antrag bestraft. In Bezug auf den objektiven und subjektiven Tatbestand von Art. 180 Abs. 1. StGB kann ebenfalls auf die zutreffenden vorinstanzlichen Ausführungen verwiesen werden (pag.