24 hatte, und fragte ihn nach seinem Alter, seinem Namen, dem Namen seines Vaters sowie nach dem Wohnort. Weiter sagte der Beschuldigte zu C.________, dass er sein Kind in diesem Alter nie alleine Zug fahren lassen würde. Sein Vater sei eine Schwuchtel, weil er ihn alleine reisen lasse. Er werde schon herausfinden, wo dieser wohne und ihn zusammenschlagen. C.________ hatte aufgrund dieser Äusserungen und des sonstigen impulsiven sowie aggressiven Verhaltens des Beschuldigten Angst und musste weinen.