Letzterer schilderte mit vielen Details und Realkennzeichen (Gesprächs- und Gefühlswiedergabe; Nebensächlichkeiten etc.) versehen, was der Beschuldigte zu ihm sagte und wie er sich danach fühlte (pag. 104 f. Z. 55 ff.; pag. 106 Z. 111 ff.). Er gab an, dass er aufgrund des Verhaltens und der Aussagen des Beschuldigten Angst gehabt habe, weshalb er habe weinen