, woraufhin sich der Beschuldigte zu diesem hindreht. Diese Szene stützt die Aussage von C.________, wonach der Mann im weissen Jäckchen zum Beschuldigten gesagt habe, er habe den Jungen zum Weinen gebracht (pag. 105 Z. 63 ff.). Der Beschuldigte dreht sich in der Folge dann sehr aggressiv und drohend um den Mann im weissen Jäckchen, welcher unterdessen erstmals aufgestanden ist. Wenn die Verteidigung in der oberinstanzlichen Verhandlung geltend machte, der Beschuldigte habe im Zug zwar mit mehreren Personen gesprochen aber kein drohendes Verhalten an den Tag gelegt habe (vgl. pag. 459 und pag. 464), so ist dies vor diesem Hintergrund schlicht falsch.