Der Mann im weissen Jäckchen blickt dem Beschuldigten ebenfalls nach und spricht dann mit C.________, welcher daraufhin den Kopf in die rechte Hand stützt bzw. sich mit der Hand über das Gesicht fährt bzw. beide Hände vors Gesicht hält. Dass C.________ lächeln würde, wie dies die Verteidigung in der oberinstanzlichen Verhandlung behauptete (vgl. pag. 460), ist jedoch nicht erkennbar. Anschliessend kommt der Beschuldigte zurück, geht zügig direkt auf den Mann im weissen Jäckchen zu und spricht gestikulierend zu ihm. Der Mann im weissen Jäckchen sagt etwas zu ihm und deutet dann auf C.________, woraufhin sich der Beschuldigte zu diesem hindreht.