22 C.________ gab in seiner Einvernahme zu Protokoll, dass der Beschuldigte, nachdem er mit ihm gesprochen habe, kurz das Zugabteil verlassen habe, danach aber wieder zurückgekehrt sei. Dies wird ebenfalls durch die Videoaufnahmen des entsprechenden BLS-Zuges gestützt. In der Sequenz 0664.asf der Kamera 03 (pag. 453.2) verlässt der Beschuldigte den vorderen Wagon in Fahrtrichtung des Zuges. C.________ blickt ihm über die Schulter nach, sein Gesichtsausdruck ist verängstigt. Der Mann im weissen Jäckchen blickt dem Beschuldigten ebenfalls nach und spricht dann mit C.______