Kurz scheint es, als wäre er sogar ein paar Schritte gerannt, dann gestikulierte er recht wild mit den Armen und kam den beiden Jugendlichen dabei recht nahe (Sequenz 0657.asf; pag. 453.2). Weiter geht aus den Aufnahmen hervor, dass die Jugendlichen gegen Ende der Sequenz den Wagon verliessen und der Beschuldigte ihnen folgte (Sequenz 0660.asf; pag. 453.2). Gestützt auf die Aufnahmen der Kameras des fraglichen Zuges ist zudem eindeutig erstellt, dass der Beschuldigte auch in Richtung von C.________ sprach und gestikulierte (vgl. dazu auch die zutreffenden Ausführungen von Staatsanwältin G.________ in der oberinstanzlichen Verhandlung, pag. 463).