21 kam, dass er sich vis-à-vis des Mannes im weissen Jäckchen, welcher auf dem Bildmaterial (siehe Foto auf pag. 107) und dem edierten Überwachungsvideo der BLS AG (pag. 453.2) zusammen mit dem Beschuldigten und C.________ ersichtlich ist, hinsetzte (vgl. dazu insbes. die Videosequenz 0659.asf der Kamera 03, auf welcher erkennbar ist, wie C.________ gegen Ende der Sequenz in den vorderen Wagon kommt, zunächst unsicher stehen bleibt und zu beobachten scheint, was sich im hinteren Wagon abspielt. Dann setzt er sich ins gegenüberliegende Abteil vom Mann im weissen Jäckchen).