gesprochen und mit diesem ein Problem gehabt zu haben. Er bestritt jedoch, mit einem Kind gesprochen zu haben, und will schon gar nicht in der ihm vorgeworfenen Art mit diesem geredet haben (pag. 123/1 Z. 26 ff., pag. 271 Z. 28 ff.). Erstellt ist gestützt auf die Aussagen des Beschuldigten (pag. 123/1 Z .19 ff.), die Aussagen von C.________ (pag. 104), die Bildaufnahmen aus dem Zug (siehe Foto auf pag. 107 sowie die neu edierten Bildaufnahmen auf pag. 421 ff.), die Videoaufnahmen der BLS AG (pag. 453.2) und den Anzeigerapport (pag.