Die Veräusserung der Drogen fand in S.________ (teilweise beim Beschuldigten zu Hause), T.________, Ostermundigen und Bern oder im Zug oder auf Bahnhöfen auf diesen Strecken statt 9.3.3 Reinheitsgrad des Kokains Es liegt keine Analyse des vom Beschuldigten an E.________ verkauften Kokaingemischs vor. E.________ machte in seinen Einvernahmen vom 11. Juni 2019 und vom 6. November 2019 Angaben zum Reinheitsgrad.