__) und zum anderen damit zu tun hat, dass der Beschuldigte E.________ das geliehene Geld nicht wie vereinbart per Ende Januar 2019 zurückbezahlen konnte. Dies führte dazu, dass er sich bei E.________ weniger meldete und vereinbarte Treffen immer wieder verschob. Aus den Chatverläufen lassen sich nichtsdestotrotz mindestens acht Treffen mit Bezug zu Drogengeschäften eruieren («Extraction Report», pag. 128/2; so am 10./11./15. Januar 2019, am 11./26. Februar 2019, am 8./9. März 2019 und am 1. April 2019). Geht man von 0.5 g Kokaingemisch pro Treffen aus, ergeben sich 4 g Kokaingemisch, welche der Beschuldigte in dieser Zeitperiode an E._