vom Beschuldigten jeweils 0.5 g Kokaingemisch, insgesamt also 10 g bezogen habe, so entspricht auch dies den Aussagen von E.________ und den WhatsApp-Chatverläufen, aufgrund welcher rund 20 Treffen von Anfangs November 2018 bis Ende Dezember 2018 erstellt sind. Rechnet man mit einer Menge von 0.5 g Kokaingemisch pro Treffen, so ist dies stark zu Gunsten des Beschuldigten.