Auch der WhatsApp-Chatverkehr von E.________ mit seiner Schwester vom 26. Oktober 2018 (pag. 74 ff.) spricht eher für einen Kokainkauf beim Beschuldigten zu diesem Zeitpunkt und nicht erst anfangs Dezember 2018. Dasselbe geht aus den WhatsApp-Chatverläufen von E.________ mit seiner Schwester («Extraction Report» [pag. 128/2]) Ende November und Anfang Dezember 2018 hervor; konkret lässt sich daraus schliessen, dass E.________ seiner Schwester am 4. Dezember 2018 eine grössere Menge Drogen brachte. Am 23. November 2018 fragte F.________, ob E.________ «per Zufall schon in S.________» gewesen sei. E.________ antwortete ihr daraufhin gleichentags, er sei noch nicht in S._