Dem WhatsApp-Chatverkehr lässt sich zudem entnehmen, dass sich die Kontakte nur am Rande und erst ab Ende Januar 2019 um die Rückzahlung des zweiten Darlehens gedreht haben. Vielmehr ging es in den WhatsApp-Chatverläufen entgegen den Vorbringen der Verteidigung in der oberinstanzlichen Verhandlung (vgl. pag. 464) vor allem um den Bezug von Drogen durch E.________ (z.B.: «ich komme schnell vorbei»; «ich brauche deine Hilfe»; «können wir uns kurz treffen»; «ich brauche etwas aus deiner Apotheke»), teilweise im Tausch von Drogen für den Beschuldigten («Extraction Report», pag.