Er bestätigte, von E.________ zwei Darlehen erhalten zu haben, gab aber als Zeitpunkt April und Juni 2019 an (pag. 110 Z. 48 ff.). Als ihm vorgehalten wurde, dass er in der Zeit von 30. Oktober 2018 bis zum 20. Mai 2019 mit E.________ intensiven WhatsApp-Chatverkehr gehabt habe, erklärte er, es sei dabei um die Rückzahlung der Darlehen gegangen (pag. 112 Z. 122 ff.). Diese Aussage steht jedoch in Widerspruch zu seiner eigenen Aussage, wonach er im April und Juni 2019 die Darlehen erhalten haben will. Dem WhatsApp-Chatverkehr lässt sich zudem entnehmen, dass sich die Kontakte nur am Rande und erst ab Ende Januar 2019 um die Rückzahlung des zweiten Darlehens gedreht haben.