Diese teilweise in Details voneinander abweichenden Aussagen lassen sich durch den langen Zeitablauf ohne Weiteres erklären. Anlässlich der Hausdurchsuchung beim Beschuldigten am 30. November 2018 kamen wie bereits erwähnt Minigrips mit weissen Steinen zum Vorschein, was den Aussagen von E.________ entspricht (vgl. dazu den Anzeigerapport vom 7. Februar 2019 [pag. 132 ff.]). Den im Kern übereinstimmenden, glaubhaften Aussagen von E.________ und F.________ stehen die Aussagen des Beschuldigten diametral gegenüber. Dieser wurde dreimal zum Vorwurf des Verkaufs einer grösseren Menge Kokaingemisch an