Ort der Geldübergabe (im Zug von L.________ nach S.________ bzw. mit dem Auto gebracht) und betreffend den Zeitpunkt des Erhalts des Kokains (am gleichen Abend bzw. eineinhalb bis zwei Tage später), was sich jedoch ohne Weiteres mit dem längeren Zeitablauf zwischen Vorfall und Einvernahmen erklären lässt (vgl. dazu auch die Aussagen von E.________, wonach die Drogenübergaben immer an einem anderen Ort stattgefunden hätten; in Bern, S.________ und einmal sei er, E.________, zum Beschuldigten nach Hause gegangen [pag. 54 Z. 877 f.], bzw. wonach sie sich mehrheitlich in der Region S.________ getroffen hätten [pag. 275 Z. 35 f.]; «Extraction Report», pag.