(Lokal) hervor. Dort wurde er zusammen mit seiner Lebenspartnerin, N.________, angehalten, als er 8.3 g brutto Kokaingemisch, verteilt auf 21 Minigrips, bei sich hatte. Seine Lebenspartnerin trug CHF 390.00 in auffälliger Stückelung auf sich. Weiter kamen in der gleichentags erfolgten Hausdurchsuchung beim Beschuldigten ein Kokainstein von 10.5 g, drei Minigrips mit 1 g brutto Kokaingemisch und ein Säcklein mit 1.5 g brutto Kokaingemisch zum Vorschein (Anzeigerapport vom 7. Februar 2019 [pag. 132 ff.], Strafbefehl vom 28. Februar 2019 [pag. 139 f.]). Damit übereinstimmend ist gestützt auf die WhatsApp- Chatverläufe zwischen E._____