Er habe in der Folge den Beschuldigten gegen Ende 2018, nach ca. 4 bis 5 Jahren, zufälligerweise im Zug nach S.________ getroffen, wobei er damals in L.________ und der Beschuldigte in S.________ gewohnt habe. Man habe sich ausgetauscht, dabei sei schnell klargeworden, dass der Beschuldigten deale (pag. 59 Z. 32 ff.). E.________ machte diese tatnächsten Angaben von sich aus und in freier Rede, die Entstehungsgeschichte spricht mithin klar für die Glaubhaftigkeit der Aussagen. Dass der Beschuldigte zu diesem Zeitpunkt tatsächlich dealte, geht aus den Akten bezüglich dessen Anhaltung am 30. November 2018 im M.________ (Lokal) hervor.