__ und dessen Schwester, F.________ (pag. 128/2). Weiter sind in der Folge die Aussagen der Beteiligten dieses Deliktskomplexes einer Würdigung zu unterziehen. Der Beschuldigte selber wurde zu diesem Vorwurf insgesamt drei Mal einvernommen; am 4. Oktober 2019 (pag. 108 ff.) und am 10. März 2020 (pag. 120 ff.) durch die Polizei sowie am 16. Februar 2021 in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 269 ff.). E.________ seinerseits wurde fünf Mal befragt: Am 11. Juni 2019 (pag. 30 ff.), am 15. Juli 2019 (pag. 36 ff.), am 6. November 2019 (pag. 58 ff.), am 28. Februar 2020 (pag.