9 ist somit beweismässig zu erörtern, wie oft und mit welchen Kleinmengen der Beschuldigte Kokainhandel betrieb. Betreffend den Vorwurf der Drohung bestreitet der Beschuldigte mit einem Kind bzw. konkret mit C.________ gesprochen zu haben. Und erst recht stellt er den ihm vorgeworfenen Wortlaut in Abrede. 9. Beweiswürdigung