Aussage, dass sein Vater «eine Schwuchtel» sein müsse, er letzteren verprügeln wolle, und er schon herausfinde, wo dieser wohne, in Angst und Schrecken versetzt (pag. 222). 8. Sachverhalt 8.1 Unbestrittener Sachverhalt Was den Vorwurf der mengenmässig qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz anbelangt, so ist der Beschuldigte geständig, gelegentlich Kleinmengen von insgesamt ca. 2 g Kokaingemisch an E.________ zu dessen Eigenkonsum veräussert oder gegen Marihuana eingetauscht zu haben (pag. 111 Z. 84 f., Z. 119 f., pag. 269 Z. 37 ff., pag. 381).