Weiter wird dem Beschuldigten in der Anklageschrift vom 20. November 2020 vorgeworfen, er habe sich der Drohung schuldig gemacht, begangen am 2. Februar 2020, ca. 15 Uhr, im Zug zwischen S.________ und H.________, indem der Beschuldigte aus unbekannten Gründen eine verbale Auseinandersetzung mit mehreren Personen begonnen habe, in deren Rahmen er diesen, u.a. auch dem Opfer gegenüber sehr aggressiv, impulsiv und drohend aufgetreten sei. Das 12- jährige Opfer, welches alleine im Zug unterwegs gewesen sei, habe er durch sein geschildertes Verhalten, aber vor allem durch seine diesem gegenüber gemachte