8 E.________ beschlossen, indem er für das veräusserte Kokaingemisch im Gegenzug Marihuana zum Eigenkonsum erhalten habe (pag. 221 f.). Einmal in der gleichen Zeit habe der Beschuldigte auf Anfrage von E.________ eine grössere Menge Kokaingemisch organisiert und danach 100 Gramm, evtl. 50 Gramm an diesen weitergegeben. Das Geld dafür, CHF 7'600.00, evtl. ca. CHF 4'000.00, habe er ca. ein bis zwei Tage vorher von E.________ erhalten. Die Drogenübergabe habe wahrscheinlich am 3. Dezember 2018 um ca. 19.00 Uhr am Bahnhof S._