__ sollen sich mehrmals pro Woche, insgesamt mind. 30 Mal, insbesondere in S.________, am Bahnhof, bei der Autowaschanlage neben der U.___-schule oder beim Beschuldigten zu Hause getroffen haben. Dabei sei es hauptsächlich darum gegangen, dass der Beschuldigte regelmässig Kleinmengen von ca. 0.5 oder gelegentlich auch 1 Gramm Kokaingemisch an E.________ für dessen Eigenkonsum weitergegeben habe. Die Drogenübergaben hätten meistens gegen Barbezahlung und teilweise in Form einer Zinsrückzahlung des von E.________ am 5. Dezember 2019 erhaltenen Darlehens von CHF 3'500.00 stattgefunden.