Er soll dieses von unbekannten Personen gekauft und danach bei sich zuhause gelagert haben. Weiter wird ihm Veräusserung vorgeworfen, indem er das erworbene Kokain zu einem Grammpreis von ca. CHF 70.00 - CHF 80.00 an E.________ weiterverkauft oder es bei diesem gegen unbekannte Mengen Marihuana eingetauscht habe (pag. 221). Der Beschuldigte und E.________ sollen sich mehrmals pro Woche, insgesamt mind. 30 Mal, insbesondere in S.________, am Bahnhof, bei der Autowaschanlage neben der U.___-schule oder beim Beschuldigten zu Hause getroffen haben.