7.1 Mengenmässig qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz Dem Beschuldigten wird mit Anklageschrift vom 20. November 2020 (pag. 221 ff.) zum Vorwurf gemacht, er habe sich der mengenmässig qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen in der Zeit von ca. Ende Oktober 2018 bis Anfang April 2019 in S.________, T.________, Ostermundigen, Solothurn und Bern oder im Zug auf diesen Strecken sowie andernorts, schuldig gemacht.