2. der Schuldsprüche wegen Hinderung einer Amtshandlung, begangen am 09.12.2019 in Bern und wegen Konsumwiderhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen in der Zeit vom 01.12.2018 bis am 11.06.2019 und vom 02.10.2019 bis am 09.12.2019 in S.________, Bern und andernorts; 3. der Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 28. Februar 2019 unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 2 Tage. II. A.________ sei schuldig zu erklären: