2. Herr A.________ sei freizusprechen von der Beschuldigung der Drohung, angeblich begangen am 2. Februar 2020 im Zug zwischen S.________ und H.________ z.N. von C.________. 3. Herr A.________ sei schuldig zu sprechen wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen durch Erwerb, Besitz und Veräusserung von 2 Gramm Kokaingemisch an E.________.