4. Anträge der Parteien Rechtsanwalt B.________ beantragte und begründete für den Beschuldigten in der oberinstanzlichen Verhandlung Folgendes (pag. 459): «1. Herr A.________ sei freizusprechen von der Beschuldigung der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mengenmässig qualifiziert begangen in der Zeit von ca. Ende Oktober 2018 bis Anfang April 2019 durch Erwerb, Besitz und Veräusserung von 113 Gramm, evtl. 63 Gramm Kokaingemisch an E.________.