3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Blick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurden von Amtes wegen ein Bericht der Stiftung für Suchthilfe CONTACT (datierend vom 24. März 2022, pag. 398), ein Strafregisterauszug (datierend vom 12. April 2022, pag. 404 ff.), ein Leumundsbericht samt Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 8. April 2022, pag. 400 ff.) sowie ein Betreibungsregisterauszug samt Verlustscheinübersicht (datierend vom 12. April 2022, pag. 411 ff.) eingeholt. Zudem wurden bei der Kantonspolizei Bern, Regionalpolizei MEOA, Überwachungsbilder der BLS AG (pag.