3 2. Berufung und Anschlussberufung Gegen dieses Urteil meldete die Verteidigung mit Eingabe vom 25. Februar 2021 im Namen und Auftrag des Beschuldigten A.________ (nachfolgend Beschuldigter) fristgerecht die Berufung an (pag. 296). Die Berufungserklärung der Verteidigung datiert vom 30. August 2021 und ging ebenfalls innert Frist am 31. August 2021 beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 380 ff.).