3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 28. Februar 2019. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt, 4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 9'450.00 und Auslagen (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 1'000.00, insgesamt bestimmt auf CHF 10’450. Die Gebühren setzen sich zusammen aus: