___ (Organisationseinheit) betreffend einen Zug aktiv werden mussten. Die Einheiten der C.________ Betriebszentralen mussten in Bezug auf drei Züge in den Verkehrsablauf eingreifen. Von der Verspätung betroffen waren insgesamt 104 Passagiere. In Anwendung der soeben erläuterten Durchschnittswerte, wies die Straf- und Zivilklägerin auf diese Weise Betriebskosten von CHF 285.73 aus, die aufgrund der Verspätung am 10. Oktober 2020 angefallen seien. Nicht darin enthalten sind weitere Kosten etwa wegen verpasster Anschlusszüge. Solche Kosten, die durch die Verspätung eines Zuges regelmässig zusätzlich anfallen, wurden vorliegend nicht geltend gemacht.