Die Beschuldigte wird demnach mit einer Übertretungsbusse von CHF 100.00 bestraft. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf einen Tag festgesetzt. 10 V. Zivilpunkt Der Straf- und Zivilklägerin wurde erstinstanzlich eine Schadenersatzzahlung von CHF 285.73 zugesprochen. 17. Theoretische Grundlagen der adhäsionsweisen Zivilklage Für die haftpflichtrechtlichen Grundlagen wird auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 48 f., S. 13 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).