13.3 Fazit Mit ihrem Verhalten hat die Beschuldigte vorsätzlich der Maskenpflicht gemäss Art. 3a Abs. 1 Covid-19-Verordnung besondere Lage zuwidergehandelt. 9 IV. Strafzumessung Die Beschuldigte ist zufolge des soeben begründeten Schuldspruchs gestützt auf Art. 6 Abs. 2 i.V.m. Art. 40 i.V.m. Art. 83 Abs. 1 Bst. j EpG mit Busse zu bestrafen. 14. Theoretische Grundlagen der Strafzumessung Für die theoretischen Grundlagen der Strafzumessung wird auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 47, S. 12 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).