12. Zulässigkeit der Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr 12.1 (Fehlende) zeitliche Befristung der Covid-19-Verordnung besonderen Lage Unter Berufung auf TEREKHOV bringt die Verteidigung vor, konstitutionelle Notverordnungen seien nach Art. 185 Abs. 3 BV zu befristen. Da Art. 7 EpG gemäss Botschaft vom 3. Dezember 2010 zur Revision des Bundesgesetzes über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (nachfolgend: Botschaft zum EpG) rein deklaratorische Wirkung habe und inhaltlich Art.