10 Abs. 2 BV. Auf Ebene der Verhältnismässigkeitsabwägung sei zu berücksichtigen, dass viele Statistiken eine kritische Sicht auf die Wirksamkeit der Maskentragepflicht nahelege. Als Quelle für diese Aussage wird auf den beigelegten K-Tipp-Beitrag vom 16. Juni 2021 verwiesen.