3 7. Unbestrittener Sachverhalt Die Beschuldigte bestätigte anlässlich der Hauptverhandlung vom 26. Mai 2021, sie habe während der strittigen Zugfahrt keine Maske getragen. Sie habe am 10. Oktober 2020 noch kein ärztliches Zeugnis gehabt, das sie von der Maskenpflicht befreit hätte. Sie bestreite den Sachverhalt gemäss den Akten nicht (pag.